"Rundfunk ist Medium und Faktor der öffentlichen und privaten Meinungsbildung und hat ganz erheblichen Einfluss auf unsere Gesellschaft", so Fuchs. Diese Meinungsbildungsrelevanz, die den Rundfunk unter allen elektronischen Medien ausmache und die Rechtfertigung für seine strengere Regulierung bilde, könne nicht allein nach der technischen Verbreitung bestimmt, sondern müsse mit inhaltlichen Kriterien ergänzt werden. Anderenfalls, so Fuchs, stehe zu befürchten, dass sich im dualen Rundfunksystem der private Rundfunk zum reinen Wirtschaftsgut entwickelt und seinen Teil an der öffentlichen Aufgabe des Rundfunks nicht mehr leisten werde. Überdies könnte der rein technische Ansatz dazu führen, dass Telemedien, die bislang wegen fehlender Meinungsbildungsrelevanz aus gutem Grund nicht zum Rundfunk zählten, zukünftig allein wegen ihrer linearen Verbreitung Rundfunk wären und entsprechend reguliert werden müssten.
Das sei kontraproduktiv. Fuchs weiter: "Die neue konvergente Medienwelt braucht neue Formen der Regulierung, so wenig wie möglich, soviel wie nötig. Möglicherweise wird ein moderner Rundfunkbegriff enger als heute sein und auf den Kernbereich des Rundfunks beschränkt werden müssen, um die mit einer Rundfunkzulassung verbundenen Privilegien zu rechtfertigen, aber auch in der digitalen Welt muss das, was danach noch Rundfunk ist, auch Rundfunk bleiben und wegen seines hohen Beeinflussungspotenzials anders reguliert werden als andere Medien." Vor diesem Hintergrund appellierte Fuchs an die Ministerpräsidenten, die in der kommenden Woche über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten wollen, die Rundfunkdefinition noch einmal nachzujustieren.