Unter dem Dach der rechtlich selbständigen Malteser Stiftung haben in den letzten drei Jahren 41 Stifterinnen und Stifter eine eigene Treuhandstiftung gegründet. Mit den Erträgen ihrer Stiftungen unterstützen sie humanitäre Hilfe im Rahmen der internationalen Not- und Katastrophenhilfe, wie zum Beispiel die Impfungen von Kindern gegen Kinderlähmung und Ernährunsgprogramme in armen Ländern. In Deutschland finanzieren sie die Ausbildung von Hospizhelfern für ambulante Kinderhospizdienste oder etwa die Jugendarbeit.
Stiftungen sind Vermögenswerte, die vom Stifter ähnlich wie Spenden für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Mit der Ausnahme, dass Stiftungen ihr Vermögen nicht ausgeben dürfen. Nur die regelmäßigen Erträge können zur Förderung des gemeinnützigen Stiftungszweckes ausgegeben werden. Neben hohen Steuerabzugsbeträgen und der nachhaltigen Unterstützung sinnvoller Zwecke bietet die Gründung einer eigenen Stiftung weitere Vorteile: So können beispielsweise kinderlose Stifter das Andenken an den verstorbenen Ehepartner in Form einer Stiftung weiter leben lassen, und ihre Stiftung als Erben einsetzen. Erbt die Stiftung, so fällt keine Erbschaftssteuer an.
Ein Malteser Beispiel:
Zusammen mit Ihrem Vater Johann und ihrem Bruder Richard gründete die Frauenärztin Dr. Marinne Lulay-Dander die „Mutter-Kind-Stiftung Familie Lulay-Dander“. Anlässlich runder Geburtstage baten Sie anstelle von Geschenken um Spenden an ihre Stiftung. Aus den ersten Erträgen ihrer Stiftung kauften sie eine Fototherapieeinheit zur Behandlung von Frühgeborenen in der Geburtsklinik der Malteser in Bethlehem. Die Geburtsklinik ist eine von lediglich zwei Kliniken in einem Einzugsgebiet für 130.000 Menschen, die vielfach von mittellosen palästinensischen Frauen aufgesucht werden. „Auf diese Weise können wir Frühgeborene gegen Gelbsucht behandeln und ihnen so das Leben retten“, erklärt die 50-jährige Ärztin aus Heppenheim.