Die Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses, Patienten lediglich zur Teilnahme an einem einmaligen Beratungstermin über verschiedene Arten von Früherkennungsuntersuchungen zu verpflichten, weise den richtigen Weg. „Wir begrüßen es, Patienten über den Nutzen und die Gefahren der jeweiligen medizinischen Möglichkeiten aufzuklären und Anreize für präventive gesundheitliche Maßnahmen zu schaffen“, so der Hauptgeschäftsführer. Dennoch sei die Lösung nicht optimal, da immer noch eine gewisse Zwangskomponente für den Patienten bestehe.
Mit diesem Beschluss habe der G-BA zwar den gesetzlichen Auftrag umgesetzt, mache allerdings die Unsinnigkeit der vorgesehenen Regelungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz deutlich. Ehl: „Das Gremium hat der Gesundheitsreform von Ulla Schmidt in diesem Beschluss eine deutliche Absage erteilt. An diesem Beispiel wird einmal mehr klar, dass viele Regelungen der so genannten Gesundheitsreform zu schwammig sind und einfach nicht zu Ende gedacht wurden sowie nicht zielführend bleiben!“