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Staat darf sich bei der Krankenhausversorgung nicht aus der Verantwortung verabschieden

Klinikversorgung muss in Länderhoheit verbleiben

(lifePR) (Berlin, )
Anlässlich der heute in Ulm (4. Juli) beginnenden Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer forderte der Klinikärzteverband Marburger Bund (MB) mehr Anstrengungen der öffentlichen Hand zum Erhalt einer wohnortnahen und leistungsfähigen Krankenhausversorgung. „Deutschlands Krankenhäuser leiden unter einer massiven Unterfinanzierung, die sich in den kommenden Jahren zu verfestigen droht“, warnte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery. Er forderte von der GMK ein klares Bekenntnis zum Verbleib des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages zur Krankenhausversorgung bei den Bundesländern. Zudem mahnte er bei den von den Ländern zu tragenden Investitionskosten eine bessere Zahlungsmoral an.

Überlegungen bestimmter Gesundheitsminister, den Krankenkassen mehr Einfluss bei der stationären Versorgung einzuräumen, erteilte Montgomery eine klare Absage. „Die Bundesländer dürfen sich bei der Sicherstellung der Krankenhausversorgung als zentralem Element der Daseinsvorsorge nicht aus der Verantwortung stehlen.“ Jedwede Stärkung der Krankenkassen fördere lediglich den Wettbewerb um die billigste, nicht aber um die beste Versorgung. Die Krankenkassen müssten deshalb auch zukünftig verpflichtet sein, einheitlich und gemeinsam über alle Krankenhausleistungen zu verhandeln. Einzelverträge über bestimmte Leistungen mit Rabattmöglichkeiten, wie kürzlich von den Kassen vorgeschlagen, lehnt der Klinikärzteverband ab.

Der Marburger Bund appellierte zudem an die Bundesländer, ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten nachzukommen. „Die Zahlungsmoral der meisten Länder ist einer modernen Wirtschafts- und Wissenschaftsnation unwürdig“, so Montgomery, der einen Investitionsstau im zweistelligen Milliardenbereich beklagt. Das wirtschaftliche Überleben der Krankenhäuser, die seit vielen Jahren immer mehr Patienten mit weniger Personal immer schneller versorgen müssten, hänge auch von der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Länder ab, die Investitionskosten vollständig und zeitnah zu tragen.
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