Gebotstermin ist der 01.10.2017. Da dieser auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf Montag, den 02.10.2017. Bis dahin können für diese Ausschreibungsrunde Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW. Der Höchstwert, d.h. der maximal zulässige Gebotswert, beläuft sich auf 8,84 ct/kWh.
Für Standorte in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern können in dieser Ausschreibungsrunde noch Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen abgegeben werden, da die für das Kalenderjahr 2017 von der jeweiligen Landesregierung zur Verfügung gestellte Kapazität bisher noch nicht ausgeschöpft worden ist. Danach dürfen in Bayern noch zwölf Gebote und in Baden-Württemberg noch Gebote mit einem Volumen von insgesamt 90 MW für Ackerflächen bezuschlagt werden. Andere Bundesländer sind dem Beispiel Bayerns und Baden-Württembergs noch nicht gefolgt und lassen bisher keine Gebote für Projekte auf Acker- und Grünlandflächen zu.
Wie immer gilt es, bei der Gebotsabgabe die aktuellen Formatvorgaben der Bundesnetzagentur zu beachten. Für Rückfragen dazu und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.