Für den Gebotstermin wurden 97 Gebote mit einer Gesamtleistung von 488 MW abgegeben, damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das doppelte überzeichnet. Die Gebotswerte reichten dabei von 6,00 ct/kWh bis 8,86 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Gebotswert über alle Gebote dieser Ausschreibungsrunde betrug 6,87 ct/kWh.
Nach dem EEG 2017 gilt eine gegenüber der Freiflächenausschreibungsverordnung erweiterte Flächenkulisse für Freiflächenanlagen. So sind nunmehr auch Gebote auf Flächen im Bereich von Altbebauungsplänen zulässig. Darüber hinaus erstreckt sich die Ausschreibungspflicht des EEG 2017 auf alle Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW. Damit unterliegen nicht mehr nur Freiflächenanlagen, sondern auch große Dachanlagen sowie Solaranlagen, die auf sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden, der Pflicht, an einer Ausschreibung teilzunehmen. Diese Änderungen spiegeln sich auch in den abgegebenen Geboten wieder. Allein sieben Gebote bezogen sich auf Flächen im Bereich von sog. Altbebauungsplänen; 26 Gebote wurden für auf baulichen Anlagen zu errichtende Solaranlagen abgegeben. Für Dachanlagen ging hingegen kein Gebot ein.
Gebote für Ackerflächen waren in dieser Ausschreibungsrunde – mangels entsprechender Länderverordnungen – nicht zulässig. Dies dürfte sich in der nächsten Ausschreibungsrunde jedoch ändern. Die baden-württembergische Landesregierung verabschiedete am 08.03.2017 die sog. Freiflächenöffnungsverordnung. Mit dieser nutzt Baden-Württemberg als erstes Bundesland die in § 37c EEG 2017 vorgesehene Möglichkeit, im Landesgebiet liegende Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für die Errichtung von Freiflächenanlagen freizugeben. In Bayern wird gerade ebenfalls eine entsprechende Verordnung für die Freigabe von Ackerflächen zur Solarstromerzeugung erarbeitet (wir berichteten mit Newsletter vom 13.01.2017).
Von den 97 abgegebenen Geboten wurden letztlich 38 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 200,079 MW bezuschlagt. Davon beziehen sich 16 Gebote auf Konversionsflächen, elf auf Seitenrandstreifen längs zu Autobahnen/Schienenwegen und neun auf bauliche Anlagen. Der Zuschlagswert bestimmt sich nach dem Gebotspreisverfahren. D.h. der Zuschlagswert entspricht jeweils dem individuell angegebenen Gebotswert. Der niedrigste Zuschlagswert lag bei 6,00 ct/kWh, der höchste bei 6,75 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert betrug 6,58 ct/kWh. Dieser lag damit zum einen 2,33 ct/kWh unter dem zulässigen Höchstwert von 8,91 ct/kWh. Zum anderen wurde der in der vorangegangenen Ausschreibungsrunde erzielte durchschnittliche Zuschlagswert von 6,9 ct/kWh nochmals unterschritten.
Die nächste von der Bundesnetzagentur durchzuführende Ausschreibung wird Windenergieanlagen an Land betreffen. Ausschreibungstermin hierfür ist der 01.05.2017. Da es sich dabei jedoch um einen Feiertag handelt, verschiebt sich die Gebotsfrist auf den 02.05.2017. Bis zum Ablauf dieser Frist können Gebote für Windenergie an Land bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn abgegeben werden. Detaillierte Informationen zum Ausschreibungstermin hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an uns wenden.
Der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 01.06.2017. Zu diesem Termin wird erneut ein Volumen von 200 MW ausgeschrieben werden.
Wir werden Sie selbstverständlich auch weiterhin über die Ausschreibungen nach dem EEG 2017 auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen für Fragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung.