Gebotstermin ist der 01.05.2017. Da es sich hierbei jedoch um einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Frist zur Abgabe von Geboten auf Dienstag, den 02.05.2017. Bis zu diesem Tag um 24 Uhr können noch Gebote für Windenergieanlagen an Land bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 800 Megawatt an neu zu installierender Anlagenleistung.
Die Ausschreibung betrifft alle Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt. An der Ausschreibung können sich all jene beteiligen, die in diesem Jahr bis Anfang April für ihr Projekt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten und die Anlagen zum Anlagenregister gemeldet haben. Für Windenergieanlagen, die bereits vor dem 01.01.2017 nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt worden sind, können keine Gebote abgegeben werden – es sei denn, der Genehmigungsinhaber hat vor dem 01.03.2017 gegenüber der Bundesnetzagentur erklärt, dass er auf den gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch verzichtet.
Im Rahmen der Gebotsabgabe sind zwingend die von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bereitgestellten Gebotsformulare zu verwenden sowie die übrigen gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Dies betrifft unter anderem die Mindestgebotsgröße von 750 Kilowatt sowie den maximal zulässigen Gebotswerts (auch: Höchstwert) von 7,00 Cent je Kilowattstunde. Dabei gilt es zu beachten, dass sich der Gebotswert zunächst stets auf den Referenzstandort von 100 Prozent bezieht, eine Umrechnung auf die tatsächliche Standortgüte erfolgt erst nach Zuschlagserteilung durch den zuständigen Netzbetreiber.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen rund um die Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land zur Verfügung.