Im Bereich der erneuerbaren Energien ersetzt die Marktstammdatenregisterverordnung die bisherige Anlagenregisterverordnung, welche nach einer Übergangsphase von zwei Monaten zum 01.09.2017 außer Kraft tritt. Für Neuanlagen, aber auch Bestandsanlagen sind mithin die zum Teil neugefassten und ergänzten Meldepflichten und insbesondere auch die Meldefristen der Marktstammdatenregisterverordnung zu beachten (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 27.03.2017). Bis die Arbeiten der Behörde am Meldeportal abgeschlossen sind, soll nach Angaben der Bundesnetzagentur für EEG-Anlagen weiterhin das Anlagenregister genutzt werden.
Marktstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten
Im Bereich der erneuerbaren Energien ersetzt die Marktstammdatenregisterverordnung die bisherige Anlagenregisterverordnung, welche nach einer Übergangsphase von zwei Monaten zum 01.09.2017 außer Kraft tritt. Für Neuanlagen, aber auch Bestandsanlagen sind mithin die zum Teil neugefassten und ergänzten Meldepflichten und insbesondere auch die Meldefristen der Marktstammdatenregisterverordnung zu beachten (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 27.03.2017). Bis die Arbeiten der Behörde am Meldeportal abgeschlossen sind, soll nach Angaben der Bundesnetzagentur für EEG-Anlagen weiterhin das Anlagenregister genutzt werden.