Die gesetzlichen Bestimmungen in Frankreich stellen insbesondere für deutsche Firmen, die Photovoltaikanlagen in Frankreich errichten möchten, eine große Hürde dar. Im "Code civil" (franz. Gegenstück zum BGB) ist die "garantie décennale" (zehnjährige Gewährleistung) festgeschrieben. Mit einer Décennale-Versicherung werden solche Garantieansprüche abgedeckt. Bislang gestaltet es sich allerdings für deutsche Errichterfirmen schwierig, diesen Versicherungsschutz für Gewährleistungsansprüche zu erhalten, da er in Deutschland (noch nicht) angeboten wird - für grenzüberschreitende Projekte ein wesentliches Hindernis.
"Als Spezialmakler von Versicherungen und Deckungskonzepten rund um das Thema Photovoltaik liegt es uns natürlich am Herzen, auch für schwierigere Risiken ein Versicherungskonzept anzubieten", so Geschäftsführer Christian P. Albrecht. "Umso erfreulicher ist es für uns, dass uns eine neue Kooperationspartnerschaft ermöglicht, Versicherungsschutz für Gewährleistungsansprüche - die sogenannte Décennale-Versicherung - anbieten zu können. Gerade Errichter von Solarparks begleiten wir damit auch bei ihrer internationalen Arbeit optimal".