Tabletten teilen – was ganz einfach klingt, ist in der Umsetzung oft schwierig. Immerhin gab jeder sechste Patient in einer Untersuchung an, damit Probleme zu haben. Besitzt die Tablette keine Bruchkerbe, wird es noch diffiziler. Um die Medikamente zu portionieren, griffen die meisten Befragten zum Küchenmesser. Doch Vorsicht: Ungenau geteilte Arzneimittel führen, durch unterschiedlich große Hälften, zu schwankenden Wirkstoffmengen im Blut. Darüber hinaus birgt das Hantieren mit dem scharfen Messer und den teilweise kleinen Tabletten auch Verletzungsgefahr. Schnell, präzise und kinderleicht lassen sich die Medikamente hingegen mit einem Tablettenteiler, zum Beispiel dem Modell „Exakt“, spalten.
Viele Gründe zum Teilen
Manchen Menschen bereitet das Schlucken großer Tabletten Schwierigkeiten. Durch das Zerkleinern des Medikaments wird ihnen die Einnahme erleichtert. Aus medizinischer Sicht ist Teilen sinnvoll, wenn die verschriebenen Präparate nicht in der benötigten niedrigen Dosierung vorhanden sind, wie beispielsweise bei der Behandlung von Kindern und Senioren. Eine kontinuierliche Anpassung der Wirkstoffdosis an den Zustand des Patienten sowie ein langsames Ansteigen oder Ausklingen der Medikation können das Spalten ebenfalls erforderlich machen. Mitunter sprechen auch ökonomische Aspekte dafür: Durch die Zuzahlung pro Packung kann es vor allem bei chronisch kranken Patienten günstiger sein, weniger Packungen in einer höheren Dosierung verordnet zu bekommen und die Tabletten dann zu teilen.
Nicht jede darf halbiert werden
Je nach Wirkstoff oder Form ist das Portionieren der Arzneimittel zulässig oder nicht. Eine Bruchkerbe bedeutet nicht automatisch, dass die Tablette in der halben Dosierung eingenommen werden darf – bei einigen Medikamenten handelt es sich lediglich um „Schmuckkerben“. Erlaubt ist Teilen bei rasch zerfallenden Tabletten. Wasserlösliche Filmtabletten eignen sich ebenfalls, wobei spezielle Eigenschaften des Medikaments, etwa Lichtempfindlichkeit, zu beachten sind. Weich- oder Hartgelatinekapseln, Zuckerdragees sowie Manteltabletten dürfen hingegen nicht gespalten werden. Auskünfte über die Teilbarkeit der Medikamente geben der behandelnde Arzt oder Apotheker. Mitunter sind auch Hinweise darüber auf der Packungsbeilage oder der Medikamentenverpackung zu finden.
Weitere Informationen unter: www.tablettenteilen.de