Marktführer Medexo macht seit 2012 unter der Webseite www.medexo.com medizinische Experten online erreichbar. Davon profitieren besonders Patienten in ländlichen Gebieten Deutschlands, denen durch den einfach zugänglichen Online-Service zeitaufwändige Anfahrten erspart bleiben. Dass Zeit ein wertvoller Faktor ist, bestätigt Geschäftsführer Dr. Jan-Christoph Loh: "Für viele Patienten ist die Verunsicherung über die Notwendigkeit einer Operation eine starke emotionale Belastung. Die Wartezeit auf einen Termin beim Facharzt nahm bisher ein bis drei Monate in Anspruch - ein unerträglich langer Zeitraum für Menschen, die vor einer schwierigen OP-Entscheidung stehen. Unser Zweitmeinungs-Service verkürzt den Zeitraum der Ungewissheit auf bis zu 72 Stunden."
Medexos Service reduziert nachweislich die Anzahl unnötiger Operationen: Eine konservative Therapie im Orthopädie-Bereich ersetzt in 55 Prozent aller Zweitmeinungs-Anfragen den geplanten chirurgischen Eingriff. Dies ergab die interne Auswertung von 450 Fällen. Die Zahl bekräftigt die Ergebnisse der externen Studie der Deutschen BKK, in der bei 184 Patienten der Regelversorgung in 60,3 Prozent der Fälle ein unnötiger chirurgischer Eingriff vermieden wurde. Über den Zeitraum von zweieinhalb Jahren ist es Medexo gelungen, nachhaltig die Anzahl der unnötigen Operationen bei den befragten Patienten zu vermeiden im Vergleich zur Zweitmeinung der Regelversorgung.
Auch für Deutsche im Ausland ist die Zweitmeinung eine Chance, ihre Gesundheit zu verbessern. Weit über drei Millionen Deutsche gelten als Auswanderer, weil sie im Ausland leben. Für die sogenannten 'Expats' kann es besonders im Krankheitsfall in einem fremden Land sinnvoll sein, auf "Medizin made in Germany" über den Online-Service zuzugreifen. Die Ärzte im Expertenpool beherrschen ihr Handwerk in Deutscher und Englischer Sprache. Nach den derzeit aktuellsten Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD (2011) leben etwa 3,4 Millionen Deutsche in einem anderen OECD-Land, die meisten davon in den USA (rund 1,1 Mio.), Großbritannien und der Schweiz (je 270.000). Damit stellt Deutschland die fünftgrößte Auswanderergruppe in der OECD hinter Mexiko, Großbritannien, China und Indien.
In Deutschland muss mit Einführung des Versorgungsstärkungsgesetzes der behandelnde Arzt die Patienten auf ihr Recht auf Zweitmeinung hinweisen. Zudem werden die Anforderungen an die Qualifikation des Arztes, der eine Zweitmeinung ausstellt, künftig klar geregelt.