Unterschreitung des Mindestabstandes im Schweizer Werbefenster von ProSieben
ProSieben hat am 7. November 2007 in seinem Schweizer Werbefenster drei Mal das nach Schweizer Recht strikt geltende Gebot verletzt, zwischen dem Ende eines Werbeblocks und dem Beginn des darauffolgenden Werbeblocks innerhalb einer Sendung einen Mindestabstand von 20 Minuten einzuhalten. Der Medienrat hat dies auf die entsprechende Mitteilung des schweizerischen BAKOM hin beanstandet und ProSieben aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.
Werbeverstöße bei n-tv
Bei n-tv hat der Medienrat Werbeverstöße aus zwei gemeinsam mit allen anderen Landesmedienanstalten durchgeführten Schwerpunktuntersuchungen beanstandet:
- Aus der Untersuchung im September 2007 wurden drei Ausstrahlungen von Beiträgen unter dem Label "Toyota Green Design" als Verstoß gegen das Trennungsgebot und das Schleichwerbeverbot beanstandet. Toyota war als Sponsor von Beiträgen aufgetreten, deren Produktion Toyota im Rahmen einer Imagekampagne selbst in Auftrag gegeben hatte.
- Aus der Untersuchung im Dezember 2007 wurden drei Schleichwerbeverstöße in Ratgebersendungen bei n-tv (zweimal "n-tv Motor", einmal "n-tv deluxe") beanstandet. Die Verstöße betrafen die werbliche und alternativlose Darstellung eines Navigationsgerätes von "Blaupunkt", der Automarke "Jeep" im Rahmen eines Offroad-Trainings für Frauen sowie die Leistungen der Firma "Stockinger" auf dem Gebiet der Produktion von Safes für Luxusbedürfnisse.
Weiter wurde bei n-tv ein Schleichwerbeverstoß in der Sendung "Welt der Wunder" vom 13. Mai 2007 beanstandet, auf den die mabb durch eine Zuschauerbeschwerde aufmerksam geworden war und in der Nahrungsergänzungsmittel der Firma "Juice Plus" werblich und alternativlos dargestellt wurden.