Fast alle Bundesländer haben in ihren gesetzlichen Grundlagen über das Halten und Führen von Hunden Rassen erfasst, die pauschal als gefährlich eingestuft werden. Diese "Listen" werden als Rasselisten bezeichnet. Meist müssen nur Halter dieser "Listenhunde" einen Sachkundenachweis erbringen - also Zeugnis ablegen über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Hunden. Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV) kämpft bundesweit gegen diese Diskriminierung einzelner Hunderassen und plädiert dafür, jeden Hundehaltern in die Pflicht zu nehmen. Deshalb soll der Hundeführerschein bundesweit eingeführt werden. Der Verband erhofft sich dadurch einen Rückgang tragischer Beißvorfälle. "Nur wer sich mit dem Wesen des Hundes eingehend beschäftigt, der kann Fehler vermeiden", sagt der BHV-Vorsitzende Rainer Schröder.
Bislang konnte sich nur das Land Niedersachsen durchringen, den Hundeführerschein zum verbindlichen Bestandteil des im Sommer 2011 in Kraft getretenen Hundegesetzes zu machen: Ab 2013 müssen Bürger, die einen Hund halten oder führen wollen, zuvor die Schulbank gedrückt und eine Prüfung abgelegt haben. "Die niedersächsische Landesregierung versteht offenbar, dass man alle Beißvorfälle hinterfragen muss und sich auch mit der Frage beschäftigt, welche Gefahr von Hunden in Familien ausgehen kann, die sich nicht mit Hunden auskennen. Der Hundeführerschein ist grundlegend notwendig", sagte Dr. Madeleine Martin.
Das komplette Interview ist nachzulesen in der aktuellen Ausgabe 02/2012 von "Der Familienhund" - erhältlich in den BHV-Hundeschulen.
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