Was ist genau passiert?
DIE APOTHEKERIN RECHNETE PRO EINZELSPRITZE EINEN REZEPTURZUSCHLAG VON 7 € AB. DEN ENTSPRECHENDEN BETRAG ZAHLTE ZUNÄCHST DIE KRANKENKASSE. ALLERDINGS „STORNIERTE“ SIE KURZ DANACH DEN GROSSTEIL DER RECHNUNGEN. SIE BEGRÜNDETE DIES DAMIT, DASS NUR PRO VERORDNUNG DER APOTHEKERIN EIN REZEPTURZUSCHLAG ZUSTEHE. DIE APOTHEKERIN SAH DIES ANDERS UND ZOG VOR GERICHT. SIE WAR DER MEINUNG, IHR STEHE FÜR JEDE EINZELSPRITZE DER REZEPTURZUSCHLAG ZU
Die gesamte rechtliche Analyse finden Sie unter http://www.juravendis.de/...