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Apothekenrecht – Rezepturzuschlag pro verordneter Rezeptur

Apotheke rechnet pro Einzelspritze 7 € an Rezepturzuschlag ab

(lifePR) (Kirchheim bei München, )
Nur pro verordneter Rezeptur gibt es einmalig den Rezepturzuschlag für Apotheker. Insbesondere betrifft dies auch die Fälle, bei denen der Apotheker mehrere einzelne verpackte Zubereitungen abgibt. Das ergeht aus einem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts, welches damit zu Ungunsten einer Apothekerin entschied. Diese wehrte sich gegen eine Retaxierung der Krankenkasse, weil ihrer Auffassung nach die Abgabe einer Verpackung maßgeblich sei.

Was ist genau passiert?

DIE APOTHEKERIN RECHNETE PRO EINZELSPRITZE EINEN REZEPTURZUSCHLAG VON 7 € AB. DEN ENTSPRECHENDEN BETRAG ZAHLTE ZUNÄCHST DIE KRANKENKASSE. ALLERDINGS „STORNIERTE“ SIE KURZ DANACH DEN GROSSTEIL DER RECHNUNGEN. SIE BEGRÜNDETE DIES DAMIT, DASS NUR PRO VERORDNUNG DER APOTHEKERIN EIN REZEPTURZUSCHLAG ZUSTEHE. DIE APOTHEKERIN SAH DIES ANDERS UND ZOG VOR GERICHT. SIE WAR DER MEINUNG, IHR STEHE FÜR JEDE EINZELSPRITZE DER REZEPTURZUSCHLAG ZU

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