Was ist passiert?
Ein Proteinmüsliprodukt hatte der Hersteller auf der Verpackung mit "LowCarb" bezeichnet. Darüber hinaus bewarb er das Lebensmittel in einer Werbung mit der Aussage "mit wenig Kohlenhydraten". Konkurrenten sahen darin einen Verstoß und gingen dagegen gerichtlich vor.
Die gesamte rechtliche Analyse finden Sie unter http://www.juravendis.de/...