"Hinsichtlich mehrerer für den Strahlenschutz wichtiger Charakteristika unterscheiden sich Glühlampen und Kompaktleuchtstofflampen nur graduell", schreibt das BfS. "Beim direkten Blick in eine Lichtquelle kann das Auge durch den Blaulichtanteil einer Glühlampe sogar deutlich stärker gefährdet werden als durch die entsprechende Emission einer Kompaktleuchtstofflampe." Die Strahlenschützer verweisen darauf, dass die Technologie von Kompaktleuchtstofflampen sehr ähnlich zu den üblichen Leuchtstoffröhren ist, die bereits seit langem am Markt sind.
Generell empfehlen die Experten, vermeidbare elektromagnetische Strahlungen bei Elektrogeräten so weit wie möglich reduzieren. Messungen bei Energiesparlampen und anderen Lampentypen hätten gezeigt, dass es erhebliche Unterschiede gebe. Das BfS fordert daher von der Industrie eine für die Verbraucher einfach zu erkennende Kennzeichnung von Lampen, die dem vorsorglichen Strahlenschutz im Rahmen des technisch Machbaren gerecht werde.
Die zur Zeit einzige speziell abgeschirmte strahlungsarme Energiesparlampe ist das Modell Sensible von Megaman. Nach Untersuchungen des BfS zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Fachhochschule Augsburg waren bei dieser Lampe die maximalen elektrischen Feldstärken im Vergleich zu herkömmlichen Energiesparlampen gleicher Leistung im Abstand von 30 cm um mehr als 90 Prozent reduziert.
Um die elektromagnetischen Felder bei Energiesparlampen im Nahbereich weiter zu vermindern, schlägt das BfS vor, die Lampenschirme von Arbeitsplatzleuchten zu erden.
Das BfS zu Energiesparlampen: www.bfs.de/...