"Morgen könnten CDU und FDP auch im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl am 22.09. demonstrieren, dass sie Sachwissen Vorrang vor Parteiengehorsam geben. Unser moderner Rechtsstaat darf dem Tierschutz nicht länger das Klagerecht vorenthalten! Unser Grundgesetz will, dass die Macht in eine gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt geteilt wird. Dem Tierschutz fehlt aber bisher die rechtsprechende Gewalt, obwohl der Tierschutz seit gut zehn Jahren im Grundgesetz verankert ist", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Laut Bundesverband orientieren sich die zwei Gesetzentwürfe von Grünen und SPD sehr stark an dem Regierungsentwurf Nordrhein-Westfalens, der kurz vor der Verabschiedung steht. Vorgesehen ist eine Klagebefugnis für anerkannte Verbände u.a. im Zusammenhang mit dem Bau von Tierhaltungsanlagen, Schlachten ohne Betäubung, Kürzen von Schnäbeln bei Nutzgeflügel, der Zucht und Haltung von Tieren und der Tierversuche.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können nur Tiernutzer gegen vermeintlich zu viel Tierschutz vor Gericht klagen, aber niemand darf stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von Tierschutzvorschriften gerichtlich überprüfen lassen.
Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Zum Gesetzentwurf der Grünen: www.tierschutzwatch.de
Zum Gesetzentwurf der SPD: www.tierschutzwatch.de
Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de