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NRW: Tierschutz-Verbandsklage weiter auf der Zielgeraden

(lifePR) (Aachen, )
Der Umweltausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat heute Nachmittag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung von Mitwirkungs- und Klagerechten für anerkannte Tierschutzverbände mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten befürwortet. CDU und FDP stimmten dagegen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die Ausschussentscheidung und geht davon aus, dass das Gesetz bereits in der nächsten Plenarsitzung am 19. Juni vom Landtag verabschiedet wird.

Die im Gesetz vorgesehenen Mitwirkungsrechte haben nach Aussagen des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte große Bedeutung für den Tierschutz. Denn sie geben den anerkannten Tierschutzorganisationen das Recht, ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen zu lassen. Die Klage gegen behördliches Handeln ist dabei nur das letzte Mittel und werde nur in Ausnahmefällen nötig werden.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Nur das Klagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Bremen etablierte es 2007 als erstes Bundesland. Auch im Saarland steht ein entsprechendes Landesgesetz kurz vor der Verabschiedung.

Gesetzentwurf zur NRW-Tierschutz-Verbandsklage unter: www.tierschutzwatch.de

Weitere Informationen unter: www.verbandsklage.tierrechte.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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