Die im Gesetz vorgesehenen Mitwirkungsrechte haben nach Aussagen des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte große Bedeutung für den Tierschutz. Denn sie geben den anerkannten Tierschutzorganisationen das Recht, ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen zu lassen. Die Klage gegen behördliches Handeln ist dabei nur das letzte Mittel und werde nur in Ausnahmefällen nötig werden.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Nur das Klagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Bremen etablierte es 2007 als erstes Bundesland. Auch im Saarland steht ein entsprechendes Landesgesetz kurz vor der Verabschiedung.
Gesetzentwurf zur NRW-Tierschutz-Verbandsklage unter: www.tierschutzwatch.de
Weitere Informationen unter: www.verbandsklage.tierrechte.de