Der Agrarausschuss spricht sich für klare Verbotsreglungen zu markanten Tierschutzthemen aus, wie z. B. der Pelztierhaltung, dem Klonen von Tieren in der Landwirtschaft, dem Verkauf von Wildtieren auf Tierbörsen und ihrer Nutzung in Zirkussen, bestimmter Rodeopraktiken, der Qualzucht und der Sodomie.
Auch bei Tierversuchen verlangt der Agrarausschuss eindeutige gesetzliche Regeln. Seine elementaren Forderungen sind, alle Tierversuche einer Genehmigungspflicht zu unterziehen, alle rückblickenden Bewertung der Experimente zu veröffentlichen sowie eine Rechtsvorschrift zur Förderung von Tierversuchsalternativen zu schaffen. Außerdem will er, dass Menschenaffen nicht zur Erforschung von Humanerkrankungen benutzt werden dürfen.
„Wir freuen uns, wenn der Bundesrat morgen für die tierfreundlichen Empfehlungen seines Agrarausschusses stimmt. Aber die Bundesregierung kann sich über diesen Beschluss hinwegsetzen, weil sie ihren Gesetzentwurf als Einspruchsgesetz formuliert hat und deshalb allein die Zustimmung des Bundestags, nicht aber des Bundesrats braucht. Damit brüskiert die Bundesregierung die Bundesländer und das Staatsziel Tierschutz“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Das Tierschutzgesetz soll nach der Sommerpause im Bundestag behandelt werden, zeitgleich mit dem umfassenden Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion vom 29. Juli.
Empfehlungen des Agrarausschusses und weitere Dokumente:
http://www.tierschutzwatch.de/...