"Die Tierschutz-Verbandsklage gibt den Tieren ein Stück Gerechtigkeit, denn sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer. Sie entspricht außerdem dem Willen des Grundgesetzes. Denn dieses will, dass die Macht in eine gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt geteilt wird. Dem Tierschutz fehlt aber bisher die rechtsprechende Gewalt, obwohl der Tierschutz sogar im Grundgesetz seit gut 10 Jahren verankert ist. Es wird also höchste Zeit, dass diese Lücke geschlossen wird", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Der Grüne Gesetzentwurf entspricht dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ermöglicht anerkannten Tierschutzvereinen Mitwirkungs- und Klagerechte. So zum Beispiel bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Schlachten ohne Betäubung, das Kürzen von Schnäbeln beim Geflügel, bei der Genehmigung von Tierversuchen, bei der Erlaubniserteilung zur Zucht und zum Handel mit Tieren oder auch der Errichtung von gewerblich genutzten Tierställen.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. SPD und Grüne brachten 2007 in Bayern je einen Gesetzentwurf für die Tierschutz-Verbandsklage in den Landtag ein, beide Gesetzentwürfe scheiterten an den Stimmen der CSU. Bremen etablierte das Klagerecht 2007 als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und des Saarlands.
Grüner Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage: www.tierschutzwatch.de
Die Debatte im Bayerischen Landtag kann verfolgt werden unter: www.bayern.landtag.de/...
Informationen: www.verbandsklage.tierrechte.de