"Wer Nein zur Tierschutz-Verbandsklage sagt, sagt auch Nein zu unserem Rechtsstaat. Denn die Tierschutz-Verbandsklage entspricht dem Willen des Grundgesetzes. Dieses will die Dreiteilung der Gewalten in eine gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt. Dieses tragende Argument kann durch nichts entkräftet werden. Dem Tierschutz fehlt bisher die rechtsprechende Gewalt, obwohl der Tierschutz bereits seit über zehn Jahren in unserer Verfassung steht", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Der Grüne Gesetzentwurf entspricht dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ermöglicht anerkannten Tierschutzvereinen Mitwirkungs- und Klagerechte. So zum Beispiel bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Schlachten ohne Betäubung, das Kürzen von Schnäbeln beim Geflügel, bei der Genehmigung von Tierversuchen, bei der Erlaubniserteilung zur Zucht und zum Handel mit Tieren oder auch der Errichtung von gewerblich genutzten Tierställen.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden frühzeitig ihr Fachwissen bei behördlichen Entscheidungen einzubringen und in letzter Konsequenz tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. SPD und Grüne brachten 2007, die Grünen nochmals 2010 in Bayern je einen Gesetzentwurf für die Tierschutz-Verbandsklage in den Landtag ein, alle Gesetzentwürfe scheiterten an den Stimmen der CSU. Bremen etablierte das Klagerecht 2007 als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und des Saarlands.
Grüner Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage:
http://www.tierschutzwatch.de/...
Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de