"Immer mehr Bundesländer bekennen sich zur Tierschutz-Verbandsklage und schaffen sie auf Landesebene. Dass der Bundesjustizminister sich jetzt offiziell positioniert und für die Einführung auf Bundesebene eintritt, macht Mut, dass die Christdemokraten ihren Widerstand aufgeben. Herr Maas erhält von uns alle Unterstützung", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht. Nur sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Klage ist jedoch nur das letzte Mittel, vielmehr wird Verbänden ermöglicht, ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einzubringen. Die Tierschutz-Verbandsklage ist Ausdruck des Prinzips der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat. Und sie beseitigt einen gravierenden Mangel: Während Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, durch alle Instanzen klagen können, kann bislang niemand für die Einhaltung von Tierschutzrecht Klage einreichen. Die Einführung auf Bundesebene würde bundesweit ein einheitliches Rechtsniveau schaffen.
Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Die Landtage von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beraten zurzeit über das Klagerecht, die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in den Koalitionsverträgen festgeschrieben.
Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de