"Diese Grenzziehung ist rechtlich zulässig* und betrifft absolute Verbote für Versuche an Menschenaffen, für schwer belastende Tierversuche und für die Ausweitung der Affenversuche. Außerdem muss es eine rückblickende Bewertung aller Tierversuche geben. Der Regierungsentwurf ist windelweich, weil er in allen vier Punkten Ausnahmen anbietet", so Dr. Kurt Simons Vorsitzender des Bundesverbandes.
Die Forderung der Tierrechtler stellt auch Nordrhein-Westfalen. Das Land verlangt ebenfalls ausnahmslose Verbote in den oben genannten Punkten und hat einen entsprechenden Antrag im Ausschuss vorgelegt. "Wir erwarten, dass die Bundesländer den Antrag von Nordrhein-Westfalen unterstützen. Alles andere macht gerade die rot-grün regierten Länder - auch mit Blick auf die Bundestagswahl - unglaubwürdig", so Simons weiter.
Die Tierschutz-Versuchstierverordnung soll zusammen mit den bereits Ende August 2012 verabschiedeten Regelungen im Tierschutzgesetz die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU in deutsches Recht umsetzen.
*Rechtsgutachten zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der EU-Tierversuchsrichtlinie", vorgelegt am 25. April 2012 von Frau Prof. Dr. jur. Anne Peters, LL.M., Ordinaria für Völker- und Staatsrecht an der Universität Basel
Link zur Zusammenfassung des Gutachtens: www.tierrechte.de
Link zum Gutachten: www.tierrechte.de
Zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung: www.tierschutzwatch.de