"Das ist die einzige Möglichkeit, um dieses wirklich schlechte Tierschutzgesetz der Bundesregierung noch aufzuhalten! Der Bundesrat hatte Anfang Juli 2012 von der Bundesregierung gefordert, das Gesetz in fast 50 Einzelpunkten drastisch nachzubessern. Doch die Merkel-Regierung ist dem nicht nachgekommen", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Der Bundesrat hatte sich u.a. für klare Verbotsreglungen zu markanten Tierschutzthemen ausgesprochen, wie z. B. der Pelztierhaltung, dem Klonen von Tieren in der Landwirtschaft, dem Verkauf von Wildtieren auf Tierbörsen und ihrer Nutzung in Zirkussen, bestimmter Rodeopraktiken, der Qualzucht und dem Heißbrand von Pferden. Auch bei Tierversuchen verlangte der Bundesrat, nicht gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU zu verstoßen und alle Tierversuche einer Genehmigungspflicht zu unterziehen. Darüber hinaus seien alle rückblickenden Bewertungen von Experimenten zu veröffentlichen sowie eine Rechtsvorschrift zur Förderung von Tierversuchsalternativen zu schaffen. Außerdem will er, dass Menschenaffen nicht zur Erforschung von Humanerkrankungen benutzt werden dürfen.
Die Bundesregierung hat Art und Umfang der Änderungen des Tierschutzgesetzes so gewählt, dass der Bundesrat den Änderungen nicht zustimmen muss, sondern nur Einspruch erheben kann. Hierzu muss er zunächst den Vermittlungsausschuss einschalten. Scheitert die Vermittlung, so kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Der Bundestag kann dann diesen Einspruch entsprechend der Abstimmung im Bundesrat mit einfacher oder einer 2/3-Drittel-Mehrheit zurückweisen.
Empfehlungen des Agrarausschusses und weitere Dokumente: www.tierschutzwatch.de