„Die Kaninchenhaltung ist bisher überhaupt nicht geregelt. Die Tiere sitzen in Drahtgitterkäfigen so eng gepfercht, wie die Hühner in den mittlerweile verbotenen Batteriekäfigen. Jetzt will die Bundesregierung jedem Kaninchen zwischen 1,5 bis 2,5 DIN-A4-Seiten Platz zugestehen. Das ist alles andere als ausreichend für diese bewegungsaktiven Tiere. Die Vorschriften bringen zwar Verbesserungen für die Tiere, dennoch sind sie lediglich ein Minimalansatz und eine überfällige Maßnahme zur Eindämmung der schlimmsten Tierquälereien, mehr nicht“, so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.
Auch wenn die höheren Haltungsanforderungen des Agrarausschusses tatsächlich in Kraft treten, so handele es sich bei der Kaninchenhaltung immer noch um eine tierquälerische Intensivtierhaltung, in der die Tiere bis zu ihrer Schlachtung in Käfigen gehalten werden. Der Tierrechtsverband lehnt diese Haltungsform komplett ab und appelliert an die Verbraucherinnen: „Kaufen Sie kein Kaninchenfleisch. Der beste Tierschutz ist es, überhaupt keine Produkte von Tieren zu konsumieren“, so Ledermann.
Regierungsentwurf und Agrarausschussempfehlung:
http://www.tierschutzwatch.de/...
Eckdaten zur Kaninchehaltung: http://www.tierrechte.de/...