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Bundesrat zu Legehennen: Endlich Endzeit für Käfige beschlossen

(lifePR) (Aachen, )
Der Bundesrat hat heute über die zukünftige Haltung von Legehennen abgestimmt.

Danach soll die Haltung in sogenannten Kleingruppenkäfigen Ende 2023 und in Ausnahmefällen 2025 beendet werden. Dies bedeutet gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung, die 2035 forciert, eine Verkürzung der Laufzeit um 12 bzw. 10 Jahre. Zudem sieht der Bundesrat weitere, höhere Tierschutzbestimmungen als der Regierungsentwurf vor. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist zuversichtlich, dass die Bundesregierung dem Willen der Länderkammer folgt.

"Der Bundesrat hat heute Maßnahmen beschlossen, die die Leiden der Hühner stärker begrenzen als der Regierungsentwurf. Das wird von uns anerkannt. Dies ändert jedoch nichts an unserem Grundsatz, dass die Kleingruppenkäfige tierquälerisch sind und von vornherein nicht genehmigungsfähig waren", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf wies der Verband darauf hin, dass eine Rechtsunsicherheit für Kleingruppenkäfige von Anfang an bestanden habe, weil Rheinland-Pfalz keinen Zweifel daran ließ, Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Daher sei die fast 25-jährige Übergangszeit durch nichts zu rechtfertigen.

Die außer der Laufzeit beschlossenen Maßnahmen betreffen Verbesserungen bezüglich Beleuchtungsintensität und Dauer in den Betrieben, erhöhter Sitzstangen für die Hühner sowie die Einstreu der Flächen zum Scharren und Picken.

Zum Hintergrund:

2002 beschloss die rot-grüne Bundesregierung das Ende der Käfighaltung von Legehennen, aber 2006 führte die Große Koalition auf Druck des damals CDU-/FDP-dominierten Bundesrats wieder etwas größere Käfige ein, beschönigend "Kleingruppenhaltung" genannt. Dagegen bzw. gegen die neue Verordnung reichte Rheinland-Pfalz Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses verfügte im Oktober 2010: Die Bundesregierung muss bis 31. März 2012 die Haltungsvorgaben für Legehennen neu regeln.

Der neue Verordnungsentwurf der Bundesregierung sieht nun u.a. eine 23-jährige Übergangsfrist, bis 2035, für Kleingruppenkäfige vor. Zum Entwurf hatte die Bundesregierung den Bundesverband und weitere anerkannte Tierschutzorganisationen zur Stellungnahme aufgefordert, aber die Kritikpunkte blieben ohne Einfluss. Erst durch die Empfehlungen des Bundesrats-Agrarausschusses vom September 2011 kamen sie zum Tragen. Die Empfehlungen sahen u.a. eine Übergangsfrist bis 2020 vor, auf die sich die Bundesländer jedoch nicht einigen konnten. In Folge erarbeiteten Niedersachsen und Rheinland-Pfalz einen Kompromiss. Dieser Kompromiss, der zugunsten des Tierschutzes noch durch Empfehlungen des Agrarausschusses erweitert wurde, haben nun die Bundesländer mehrheitlich angenommen. Ein noch kurzfristig eingebrachter Antrag von Sachsen-Anhalt mit längerer Laufzeit wurde zurückgezogen.

Verordnungsentwurf der Bundesregierung und weitere Dokumente: http://www.tierschutzwatch.de/...
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