Das Tierschutzrecht bestimmt: Tierversuche dürfen erst dann durchgeführt werden, wenn es keine tierversuchsfreien Verfahren gibt, die Versuche unerlässlich und zudem ethisch vertretbar sind. Diese Voraussetzungen müssen derzeit von Behörden und Tierexperimentatoren nach eigenem Ermessen ermittelt werden. Es fehlen einheitliche Bewertungsmaßstäbe sowie eine zentrale Sammelstelle als Wissenspool.
"Die Prüfbehörden in den 16 Bundesländern, aber auch die Tierexperimentatoren müssen sich auf ihr subjektives Gefühl bei der Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit und der Unerlässlichkeit eines Tierversuchs verlassen. Selbst der Nachweis, dass es wirklich keine tierversuchsfreien Methoden gibt, beruht eher auf Intuition als auf Sachkenntnis. Deswegen ist eine nationale Auskunftsstelle überfällig. Um diese unhaltbare Situation zu beenden, fordern wir das Kompetenzzentrum - zur Unterstützung der Behörden, damit die Prüfung der Tierversuchsanträge endlich nach einheitlichen Kriterien und nach aktuellem Wissensstand erfolgen kann. Die riesigen Wissensgebiete können unmöglich von einzelnen Behördenvertretern überblickt werden", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.
Auch ZEBET, die 1989 im heutigen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtete Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, sei für diese Aufgabe völlig unzureichend ausgestattet.
"Die Politik darf jetzt den Zeitpunkt nicht verschlafen! Wenn in wenigen Monaten die zusätzlichen Vorschriften der EU-Tierversuchsrichtlinie anzuwenden sind, ist dies nur mit einem Kompetenzzentrum leistbar", schließt Simons.
Online-Petition: http://www.tierrechte.de/...
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