Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte kommentiert: "In Hessen haben Integrationsbeirat und Ausländerbeiräte bereits zugesichert, dieser Leidensersparnis für die Tiere zuzustimmen. Das bedeutet Akzeptanz der Elektrokurzzeitbetäubung.
Wir sind daher zuversichtlich, dass diese mitfühlende Einstellung der Religionsgemeinschaften auch in den 15 anderen Bundesländern vorhanden ist und deshalb die Änderung des Paragrafen 4 a Tierschutzgesetz schnellstmöglich in Kraft treten wird!"
Nach Ansicht des Verbandes fördere die Beendigung des betäubungslosen Schächtens die Integration der betroffenen Gruppen und stehe für eine faire Abwägung zwischen dem Staatsziel Tierschutz und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Die Gesetzesinitiative ging auf das Land Hessen zurück, das bereits im Jahr 2005 einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbrachte.