"Wir freuen uns gleich doppelt. Denn Hessen berät heute zum ersten Mal über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage. Zudem hat die SPD-Fraktion sowohl aus juristischer als auch aus Tierschutz-Sicht einen erstklassigen Gesetzantrag nach dem Muster Nordrhein-Westfalens vorgelegt", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Laut Bundesverband ist der Gesetzentwurf wortgleich mit dem im Juli vorgelegten Regierungsentwurf Nordrhein-Westfalens. Er beinhaltet damit die umfassendste Version für ein Verbandsklagegesetz. Vorgesehen ist eine Klagebefugnis für anerkannte Verbände u.a. im Zusammenhang mit dem Bau von Tierhaltungsanlagen, Schlachten ohne Betäubung, Kürzen von Schnäbeln bei Nutzgeflügel, der Zucht und Haltung von Tieren und der Tierversuche.
Die Tierrechtler richten den dringenden Appell an die Landtagsabgeordneten, den Gesetzentwurf zu unterstützen. Die Tierschutz-Verbandsklage sei überfällig und gehöre zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können nur Tiernutzer gegen vermeintlich zu viel Tierschutz vor Gericht klagen, aber niemand darf stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von Tierschutzvorschriften gerichtlich überprüfen lassen.
Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Gesetzentwurf der SPD-Fraktion: www.tierschutzwatch.de
Direktlink: http://www.tierschutzwatch.de/... tegory_id=146&item_id=382
Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de