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Hühnermast-Skandal: Veterinäre angezeigt, Politiker gefordert

(lifePR) (Aachen, )
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte, der vor zwei Wochen aktuelle Aufnahmen aus deutschen Hühnermastbetrieben veröffentlichte, hat jetzt auch Strafanzeige gegen Amtstierärzte des Veterinäramtes Cloppenburg erstattet. Diese seien bei der tierquälerischen Haltung von "Masthühnern" in einem Betrieb in Bösel im Kreis Cloppenburg nicht eingeschritten und hätten sich daher durch Unterlassung strafbar gemacht. Der Verband forderte außerdem Politiker des Bundestags und der Landtage schriftlich auf, sich für Rechtsvorschriften zur "Masthühner"-Haltung in Deutschland einzusetzen, die strenger sind als die neue EU-Richtlinie.

Diese im Mai beschlossene EU-Richtlinie war Anlass für den Bundesverband, auf die tierquälerische Haltung von "Masthühnern" aufmerksam zu machen. Er publizierte anonym zugespieltes Bildmaterial, das die schon jetzt katastrophalen Zustände in mehreren deutschen Hühnermastbetrieben aufzeigt.

"Wenn Minister Seehofer die EU-Richtlinie 1:1 in nationales Recht umsetzt, verstößt das gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Wir erwarten, dass der Bundestag und die Bundesländer deutlich strengere nationale Vorschriften beschließen", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Werden derzeit schon bis zu 25 Hühner auf einen Quadratmeter gepfercht, dürfen es nach der EU-Richtlinie bis zu 30 Tiere sein. Damit hat ein "Masthuhn" weit weniger Platz als eine "Legehenne".

Gegen die in den Aufnahmen gezeigten Betriebe in Bösel, Bad Bentheim und Wachendorf (Stadt Lingen) erstattete der Bundesverband Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Bilder aus dem Betrieb in Bösel zeigten u. a. tote und skelettierte Hühner.

Da direkt am Tag nach den Aufnahmen Tierärzte des zuständigen Veterinäramtes Cloppenburg im Betrieb waren und nichts beanstandeten, erstattete der Verband nun auch Strafanzeige wegen Unterlassung gegen die Veterinäre. "Es kann nicht angehen, dass solche Zustände bei tierärztlichen Kontrollen entweder nicht auffallen, weil nicht wirklich kontrolliert wird, oder aber einfach abgenickt werden.

Der Vollzug muss funktionieren, sonst nützen die besten Gesetze nichts", so Simons abschließend.
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