Nach Ansicht des Tierrechtsverbands sei es systembedingt, dass die Veterinärbehörden nur mit Hilfe von Whistleblowern illegale Tierversuche entdecken können. Bei der Vielzahl der sehr ähnlichen Tierexperimente, die zudem zeitgleich in einer Einrichtung durchgeführt werden, könnten Wissenschaftler die Vollzugsbeamten leicht täuschen. Interne Informationen seien derzeit unverzichtbar, um nicht genehmigte Tierversuche aufzudecken. Die Einstellung der Strafanzeige gegen die Zahlung eines Bußgeldes enthülle einen weiteren Skandal, weil die Staatsanwaltschaft die jahrelangen vorsätzlichen Tierquälereien der Wissenschaftler als Kavaliersdelikte und nicht als Straftaten bewerte.
"Die Staatsanwaltschaft hätte Klage erheben müssen, zumal der Tierschutz 2002 Verfassungsrang erhalten hat. Wir haben Ministerpräsident Bouffier mitgeteilt, welche Konsequenzen jetzt folgen müssen: 1. Die Veterinärbehörden müssen Tierversuche zu jedem Zeitpunkt lückenlos überwachen können, 2. Die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz und die Tierschutzverbandsklage sind unverzichtbar, 3. Die lebenslange EU-weite Sperrung der vier Wissenschaftler für die Durchführung von Tierversuchen muss sofort erfolgen 4. Die Mitschuld weiterer Personen, die an den illegalen Tierversuchen mitgewirkt haben, muss ermittelt werden. Über diese Konsequenzen haben wir auch die Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag informiert", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.
Vier Wissenschaftler am Franz-Groedel-Instituts in Bad Nauheim haben seit 2006 Tierversuche an mehreren Hundert Mäusen und etlichen Schweinen durchgeführt, für die zum Zeitpunkt der Durchführung keine Genehmigung oder lediglich Teilgenehmigungen vorlagen. Bei einigen teilgenehmigten Experimenten wurden die Tiere höheren Belastungen ausgesetzt als in den Versuchsanträgen angegeben. Das Regierungspräsidium Darmstadt erstattete nach Hinweisen Strafanzeige gegen die vier Wissenschaftler. Nach zweijähriger Ermittlung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im September 2014 gegen eine Zahlung von 72.000 Euro ein.