Nach Aussagen des Tierrechtsverbandes solle das Zentrum von Bund und Ländern getragen werden und habe die Aufgaben, den aktuellen Wissensstand zur Anwendung tierversuchsfreier Verfahren, zur ethischen Bewertung und zur Unerlässlichkeit von Tierversuchen für anfragende Genehmigungsbehörden aber auch Tierexperimentatoren bereitzuhalten. Weitere Aufgaben seien die Information der Öffentlichkeit sowie der EU-Kommission über durchgeführte Tierversuche und deren rückblickende Bewertung.
"Das Kompetenzzentrum ist ein absolutes Muss. Wir wissen, dass die ethische Vertretbarkeit und die Unerlässlichkeit eines beantragten Tierversuchs, aber auch die Angaben über vorhandene tierversuchsfreie Verfahren, von den Tierexperimentatoren in den Versuchsanträgen absolut mangelhaft dargestellt werden. In solchen Fällen müssen die Genehmigungsbehörden die aktuellen Wissensstände schnell und unkompliziert abrufen können. Das aber genau ist bisher nicht möglich. Dieser Qualitätsmangel muss behoben werden, sonst sind die Bestimmungen der neuen EU-Richtlinie eine Farce", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.
Der Bundesverband verweist darauf, dass die 1989 eingerichtete Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET), die heute im Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt ist, mit ihrer minimalen Ausstattung dieser enormen Aufgabe nicht gewachsen ist.
*Die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU ist im November 2010 in Kraft getreten und muss von den EU-Ländern ab dem 1. Januar 2013 angewendet werden. In Deutschland soll die EU-Richtlinie durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sowie zusätzlich durch eine neue Rechtsverordnung umgesetzt werden. Die Umsetzungsmaßnahmen müssen bis November in Brüssel vorliegen.