Laut Tierrechtlern steht Prof. Krausch gleich zweifach in der Pflicht. So sei er gefordert, die tragische Situation zugunsten des Gewissens der Studierenden aufzulösen. Zudem stehe er in der Verantwortung, die Rechtmäßigkeit des Tierverbrauchs im Mainzer Biologiestudium zu prüfen. Da es tierfreie Alternativen gebe, verstießen diese Tierübungen gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.
"Professor Krausch hat uns umgehend geantwortet und einen Gesprächstermin mitgeteilt. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Argumente überzeugen und das Verweigerungsrecht schnell eingeführt wird", so Dr. Astrid Schmidt, Leiterin des Bundesverband-Projektes SATIS - für humane Ausbildung. Der Verband begrüßt außerdem die Aktivitäten der Mainzer Hochschulgruppe Campus Grün. Sie setzt sich per Petition ebenfalls dafür ein, dass Studierende Tierübungen aus ethischen Gründen ablehnen können und trotzdem den Kurs mit Erfolg abschließen können.
Die Mainzer Situation ist kein Einzelfall. Wie das aktuelle "Ethik-Hochschulranking" des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte zeigt, werden Studierende der Biologie, Medizin und Veterinärmedizin überwiegend mittels Tierverbrauch ausgebildet. Und das, obwohl das Tierschutzgesetz und die EU-Tierversuchsrichtlinie den Einsatz von äquivalenten Alternativen vorschreibt - die laut Bundesverband in großer Vielfalt und pädagogisch wertvoller Qualität vorliegen.
So hat der Bundesverband im April die Kultus- und Agrarminister der Bundesländer sowie die Hochschulrektorenkonferenz angeschrieben, um eine gesetzliche Verankerung der Gewissensfreiheit im Studium zu erreichen. "Deutschland steht in der Bringschuld. Italien, Schweden, die Niederlande oder Österreich sind uns mit entsprechenden Regelungen oder Gesetzen zur Gewissensfreiheit weit voraus und setzen klar auf humane Lehrmaterialien", schließt Schmidt.
Petition gegen Tierverbrauch im Studium: www.petitiononline.de direkter Link: http://www.petitiononline.de/...
Ethik-Hochschulranking: www.satis-tierrechte.de/...