„Bremen hat heute Tierschutzgeschichte geschrieben. Jetzt können in Bremen tätige Tierschutzorganisationen vor den Gerichten des Landes klagen, sobald die Behörden tierschutzrechtliche Bestimmungen nicht durchsetzen. Dafür haben wir 20 Jahre lang gekämpft“, freut sich Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen seien bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen, bei Rodeoveranstaltungen, beim Schlachten ohne Betäubung oder bei der Tötung von Stadttauben durch Aushungern an der Tagesordnung. „Auch die Genehmigung von Tierversuchen ist jetzt gerichtlich überprüfbar. Bisher konnte nur der Experimentator klagen, wenn seine beantragten Versuche nicht genehmigt wurden – ein untragbarer Zustand für eine Demokratie, die den Tierschutz im Grundgesetz verankert hat“, sagt Simons.
Der Bremer Landtag hat ebenfalls beschlossen, sich im Bundesrat zur Einführung des Klagerechts auf Bundesebene einzusetzen. Bis das durchgesetzt ist, kann es allerdings noch Jahre dauern. Der Bundesverband lobt daher die Vorgehensweise des Bundeslandes Bremen, das zuerst die eigenen Zuständigkeiten voll ausgeschöpft und die Klage im eigenen Land eingeführt hat.
Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht, sondern stärkt die Behörden, bereits geltende Tierschutzvorschriften durchzusetzen. Im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht sowie übrigens auch in anderen europäischen Ländern hat sich die Verbandsklage bewährt.
* Bremer Landtag = Bremische Bürgerschaft
Informationen: www.verbandsklage.tierrechte.de