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Menschen für Tierrechte: Geflügelpest-Verordnung mangelhaft und seuchenpolitisch verfehlt

(lifePR) (Aachen, )
Morgen steht im Bundesrat die Abstimmung über die Geflügelpest-Verordnung* der Bundesregierung an, die die Stallhaltung als Regelhaltung und Tötungen aller Tiere eines Betriebs bereits bei niedrigpathogenen - also weitaus weniger krankmachenden - Vogelgrippe-Erregern (H5) vorschreibt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte beurteilt die Verordnung als seuchenpolitisch völlig verfehlt und fordert die Bundesländer auf, gegen die Verordnung zu stimmen. Sie ignoriere aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Vogelgrippe, sei fehlerhaft und zudem ein Affront gegen Tier- und Verbraucherschutz.

Die in der Verordnung vorgesehene Stallpflicht soll verhindern, dass das sogenannte Nutzgeflügel von Wildvögeln mit der Vogelgrippe angesteckt wird. Doch nach aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen sind nicht die Wildvögel für die Vogelgrippe-Ausbrüche verantwortlich.

Ein weltweites Monitoring** hat gezeigt, dass der Vogelgrippe-Erreger bei Wildvögeln extrem selten vorkommt. Die Ursache sei vielmehr in der intensiven Massentierhaltung und den zahlreichen Transporten von Geflügeltieren und ihren Produkten zu suchen. So sind die meisten Ausbrüche der Vogelgrippe in Mitteleuropa in Stallhaltungen aufgetreten, die keinen Kontakt mit Wildvögeln ermöglichten.

"Die Forschungsergebnisse zeigen, dass endlich die tierquälerische Haltung in Riesenhallen mit Zehntausenden dicht gedrängter Tiere abgeschafft werden muss", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, "Die Verordnung hingegen ist Augenwischerei, tatsächlich zementiert sie die bisherige gescheiterte Seuchenpolitik und ruft weitere Katastrophen für Tier und Mensch hervor." Zudem sei die Verordnung inhaltlich fehlerhaft.

Beim größten Teil der 2007 in Deutschland an Vogelgrippe gestorbenen Wildvögel handele es sich um Lappentaucher. Diese seien aber von der Verordnung nicht erfasst, da dort der Begriff "Wildvögel" diese Vogelart nicht enthalte und somit alle in der Verordnung vorgesehenen "Schutzmaßregeln bei Wildvögeln", z. B. Probenentnahmen, nicht für diese Vogelart gelten.

"Das Tierschutzgesetz fordert für alle Tiere artgemäße Unterbringung.Gerade für Wassergeflügel wie z. B. Enten ist eine lebenslange Stallhaltung extrem artwidrig. Solche Vorschriften wie auch die Massentötungen widersprechen unserem Tierschutzrecht und die Verordnung gehört abgelehnt", so Simons abschließend.

* Bundesrats-Drucksache 601/07
** "HPAI in Europe 2007:Concurrent Outbreaks in Poultry and Wild Birds", http://www.fao.org/...

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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