Der Gesetzesentwurf soll unter anderem die novellierte Tierversuchsrichtlinie der Europäischen Union umsetzen. Daher haben sich die größten Tierschutzorganisationen Deutschlands zusammengeschlossen. Der Deutsche Tierschutzbund, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, der Bundesverband Tierschutz, Ärzte gegen Tierversuche und Menschen für Tierrechte möchten mittels eines Rechtsgutachtens über zentrale Fragen rechtswissenschaftlich fundierte Klarheit erlangen. Dieses wurde bei der anerkannten Hochschullehrerin für Völker- und Staatsrecht, Frau Prof. Dr. iur. Anne Peters, LL.M., Ordinaria für Völkerund Staatsrecht an der Universität Basel, beauftragt.
In einem Schreiben an Kanzlerin Merkel und die zuständigen Minister weisen die Organisationen unter anderem darauf hin, dass Deutschland entgegen Vorgaben der EU-Richtlinie Tierversuche nicht konsequent verbietet, wenn diese starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere
Ängste verursachen, die voraussichtlich lang anhalten. Die halbherzige Umsetzung von Verboten von Tierversuchen an Menschenaffen und anderen Primaten missachtet das im Deutschen Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz. Letzteres verlangt auch dringend Nachbesserungen bei der sogenannten ethischen Abwägung der Gründe für die Durchführung von Tierversuchen. Hierbei muss dem Tierschutz erheblich mehr Gewicht verliehen werden, als bisher. Die zuständigen Behörden müssen außerdem gesetzlich mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet werden, um sich anders als in der Vergangenheit vor gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Wissenschaftlern schützen zu können.
"Wir appellieren an Sie, dass bei den weiteren Beratungen und Entscheidungen über das novellierte Tierschutzgesetz und die neue Tierversuchsverordnung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit zehn Jahre nach Einführung des Staatsziels Tierschutz diesem vollumfänglich Rechnung getragen wird", so die Organisationen in ihrem Schreiben an die Kanzlerin und ihre Minister.