"Das ist ein großer Erfolg, der Grundstein für einen größeren Schutz der Tiere ist jetzt gelegt!", freut sich Dr. Kurt Simons, Vorsitzender Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Wenn das neue Vertragswerk in Kraft trete, seien EU und Mitgliedstaaten durch den EU-Vertrag gefordert, Tiere als fühlende Wesen bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften und der politischen Programme zu berücksichtigen.
"Letztlich wird aber erst eine veränderte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Tiere den tatsächlichen Erfolg der Aufnahme des Tierschutzes in den EU-Reformvertrag belegen", so Simons. Erfahrungsgemäß stelle sich dies nicht automatisch ein, sondern Tierrechtler und Tierschützer seien erneut unermüdlich gefordert, den Anspruch der Tiere in Konfliktfällen durchzusetzen.
Der Bundesverband hatte seit 2003 in seiner Internet-Plattform www.animals-constitution.info zu Unterschriften für die Aufnahme des Tierschutzes in das damals noch EU-Verfassung genannte Vertragswerk aufgerufen.
Wortlaut des Artikel III-121:
"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."