Laut der Tierrechtsorganisation sei es den Regierungsfraktionen auch gelungen, vom zentralen Punkt des Regierungsentwurfes, nämlich der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU abzulenken. Der Regierungsentwurf unterlaufe die EU-Richtlinie, denn er sichere den Behörden kein eigenständiges Prüfrecht der Tierversuchsanträge zu. Sie sollten lediglich feststellen, ob die Angaben wissenschaftlich begründet dargelegt seien. Das verstoße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie. Zudem weise der Regierungsentwurf Tierversuche aus, die nicht der behördlichen Genehmigung unterliegen sollen, was ebenfalls der Richtlinie widerspreche. Der Verband beanstandet weiter die Ausweitung von Tierversuchen auf neue Gebiete, z.B. zur Erhaltung der Arten oder für gerichtsmedizinische Untersuchungen.
"CDU, CSU und FDP waren gefordert, erstens das Prüfrecht der Behörden und die Genehmigungspflicht der Tierversuche einzufordern und zweitens die Finger von Reduktionen der ohnehin mageren Tierschutzbestimmungen des Regierungsentwurfes zu lassen. Stattdessen stärken sie die Rechte der Tiernutzer. Allen voran die FDP, die auf dem Rücken der Tiere ein Jahr vor der Bundestagswahl ihr Profil gegenüber der CDU/CSU schärfen will, das ist eine Visitenkarte gegen die Tiere", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.
In der Ausschusssitzung stimmten die Regierungsfraktionen auch gegen den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Tierschutzgesetzes von Bündnis 90/Die Grünen. Nach Ansicht des Bundesverbandes wollte das Grüne Gesetz den Tierschutz wirksam durchsetzen. Dies zeigten Maßnahmen wie die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage, Verbote für Wildtierhaltungen in Zirkussen oder für Versuche an Menschenaffen.
Der Regierungsentwurf des Tierschutzgesetzes soll voraussichtlich am 14. Dezember im Bundestag verabschiedet und 2013 im Bundesrat als Einspruchsgesetz beraten werden.
Link zum Änderungsentwurf des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung: www.tierschutzwatch.de