„Mit diesem Gesetzentwurf punktet das Saarland gleich dreifach. Erstens würde das Saarland dann nach Bremen und sehr wahrscheinlich Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland mit Tierschutzklagerecht, zweitens nach Hessen, Berlin und Baden-Württemberg das vierte Bundesland mit einem Tierschutzbeauftragten und drittens ist das Saarland das erste Bundesland, dessen CDU sich zum Klagerecht bekennt. Wir halten das für eine starke Leistung“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Der 2010 unter der Jamaika-Koalition eingebrachte Regierungsentwurf enthielt gegenüber dem aktuellen Entwurf gravierende Mängel und wurde letztlich nicht verabschiedet.
Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es 2007 als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und des Saarlands.
Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage:
http://www.tierschutzwatch.de/...
Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de