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Saarland: Landeregierung will Tierschutz-Verbandsklage

(lifePR) (Aachen, )
Morgen findet im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz des Saarländischen Landtags die Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage und eines ehrenamtlich arbeitenden Tierschutzbeauftragten im Saarland statt. Der als Sachverständige vor Ort anwesende Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die Initiative der Landesregierung ausdrücklich.

"Dafür haben wir drei Gründe: 1. Das Saarland ist das erste Bundesland in dem sich die CDU zum Klagerecht bekennt, 2. Die Landesregierung will zusätzlich einen Landestierschutzbeauftragten einführen und 3. CDU und SPD kommen bereits im ersten Jahr der Regierung ihrer Koalitionsverpflichtung nach", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Laut Verband sichere der Gesetzentwurf Mitwirkungs- und Klagerechte für die vom Umweltministerium anerkannten Tierschutzorganisationen zu wesentlichen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren nach dem Tierschutzgesetz zu. Dies umfasse z. B. die Durchführung von Tierversuchen, das Schlachten ohne Betäubung, Kürzen der Schnabelspitzen beim Geflügel, Erlaubnisse zur Zucht und Haltung von Tieren sowie Genehmigungen zum Bau von Tierhaltungsanlagen (z. B. Mastanlagen). Nachbesserungsbedarf sehen die Tierrechtler bei der Klageform. So müsse auch für Tierversuche die Anfechtungsklage statt der Feststellungsklage gelten, denn nur die Anfechtungsklage kann bei positiver Gerichtsentscheidung den beklagten Vorgang verbieten, während die Feststellungsklage sich erst auf zukünftige Fälle auswirkt.

2010 legte bereits die Jamaika-Koalition einen Gesetzesentwurf vor, er enthielt jedoch gegenüber dem aktuellen Entwurf gravierende Mängel und wurde nicht verabschiedet.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Nur sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Behörden-Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es 2007 als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und des Saarlands.

Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage: www.tierschutzwatch.de

Stellungnahme des Bundesverbandes zum saarländischen Gesetzentwurf: www.tierrechte.de

Weitere Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de

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