Der Bundesverband beurteilt diese jüngsten Entwicklungen für den Schutz der Tiere als eine außerordentliche Leistung einer sogenannten Grasroots-Kampagne, der es in sachlich-kompetenter Weise gelungen ist, politisch zu überzeugen. Sie steht der Kampagne "Tierschutz ins Grundgesetz" (1989 - 2002) in ihrer Bedeutung in nichts nach.
Die außerordentliche Leistung des Saarlands besteht auch und gerade darin, dass gestern alle Fraktionen des Landtags sich einstimmig zum Gesetzentwurf bekannten.
Hier sei auch noch einmal der Beschluss der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Woche beachtet. Das Durchsetzen des Klagerechts der nordhrein-westfälischen Landesregierung gegenüber heftigsten Angriffen gegnerischer Lobbyisten verdient hervorgehoben zu werden, ebenso die Tatsache, dass Nordhrein-Westfalen eine Gesetzesvorlage entwickelt hat, die anderen Bundesländern die Basis für ihre Landesgesetze liefert.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte verfolgt das Klagerecht im Tierschutz mit höchster Priorität seit 2002, denn: Mitwirkungs- und Klagerechte sind gewollte Instrumente in unserer Demokratie, die auch und gerade für den Tierschutz zu gelten haben. Insofern stärkt die Tierschutz-Verbandsklage nicht nur den Stellenwert des Tierschutzes, sondern gleichzeitig unseren Rechtsstaat.
Lesen Sie hier unsere gestrige Pressemitteilung zur saarländischen Landtagsabstimmung: www.tierrechte.de
Weitere Fotos finden Sie hier
Impressionen von unserer Aktion vor dem Landtag NRW vom 19. Juni bekommen Sie hier
Die Tierschutz-Verbandsklage ist ein komplexes Thema; in der aktuellen Ausgabe unseres Magazins tierrechte 2.13 wollen wir es näherbringen. Die Online-Ausgabe können Sie hier als PDF lesen: Magazin tierrechte