"Wer die Tierschutz-Verbandsklage so wie Herr Daldrup beurteilt, zeigt, dass er die Aufgabe der Verbandsklage in unserem Rechtsstaat nicht begriffen hat oder vorsätzlich falsch darstellt. Die Tätigkeiten der Tierärzte können niemals das Klagerecht ersetzen, hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Artikel 19 Absatz 4 unseres Grundgesetzes will, dass die Tätigkeiten der Behörden gerichtlich überprüft werden können. Diese sogenannte Verwaltungsgerichtsbarkeit wird für den Tierschutz aber nur einseitig umgesetzt. Hier kann nur die Tiernutzerseite gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen. Aber niemand kann per Gericht feststellen lassen, ob diese Tierschutzauflagen das Tierschutzrecht in vollem Umfang beinhalten. Wenn die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt sich gegen die Tierschutz-Verbandsklage stellt, stellt sie sich auch gegen das Grundgesetz", betont Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.
"Es ist bitter, dass die CDU genauso gegen die Tierschutz-Verbandsklage ist, wie damals gegen das Staatsziel Tierschutz. Hier hat sie aber letztlich zugestimmt und das Ergebnis sogar als ihren Erfolg verkauft. Auf diesen Erkenntnisgewinn setzen wir jetzt auch bei der Tierschutz-Verbandsklage", so Rotraud Wunsch, Vorstandsmitglied vom Tierschutz Halle e.V.
Die Tierrechtsorganisationen erinnern daran, dass SPD, Grüne und Die Linke die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage anlässlich der Landtagswahl 2011 versprochen haben und stellen erschütternde Tierschutz-Fälle aus Sachsen-Anhalt vor, die zeigen, warum das Klagerecht ein Muss ist.
Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke sieht vor, dass die Tierschutzorganisationen zunächst ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können die Verbände den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen.
Sachsen-Anhalt könnte nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das siebte Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage werden. Baden-Württemberg und Niedersachsen beraten zurzeit über das Klagerecht.