“Für SPD und Grüne ist die Tierschutz-Verbandsklage sogar ein besonders wichtiges Tierschutzvorhaben. Jetzt können die Abgeordneten beweisen, dass sie zu ihren Wahlaussagen stehen. Wir haben anhand von Tierschutz-Fällen – darunter der Fall Straathof – aufgezeigt, wie notwendig das Klagerecht für den Tierschutz ist”, so Rotraud Wunsch, Vorstandsmitglied vom Tierschutz Halle e.V.
“Auf die SPD-Abgeordneten kommt es jetzt an. Wir erwarten, dass sie bei ihrem Ja zur Tierschutz-Verbandsklage bleiben, auch dann, wenn der Koalitionspartner CDU weiterhin Nein sagt. Richtig wäre es, für die demnächst anstehenden Abstimmungen im Ausschuss und Landtag den Koalitionszwang aufzuheben, damit die Abgeordneten bei dieser wichtigen Gewissensfrage frei entscheiden können”, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Bundesvorsitzende von Menschen für Tierrechte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt damit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen klagen, mit denen sie nicht einverstanden sind.
Sachsen-Anhalt könnte nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das siebte Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage werden. Baden-Württemberg und Niedersachsen beraten zurzeit über das Klagerecht.
Gesetzentwurf: www.tierschutzwatch.de
Tierschutz-Fälle:
- Der Fall Straathof
- Hundezwinger “Zwinger vom Evaschacht” in Steuden
- Brand in Schweinmastanlage in Teutschenthal
Aufstellung der Wahlaussagen Sachsen-Anhalt: www.tierschutzwatch.de
Weitere Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de