Deutschland hat 2002 den Tierschutz ins Grundgesetz (Artikel 20a GG) aufgenommen und zum Staatsziel erhoben. Spätestens seitdem gehört der rechtlich verankerte Schutz der Tiere zu den Grundwerten unserer Gesellschaft und ist damit ein gesamtgesellschaftlicher Bildungsauftrag. Doch dies hat sich bisher weder in Lehrplänen, Lehrmaterialien noch im praktischen Unterricht niedergeschlagen.
Bisher entscheidet nur der persönliche Einsatz des Fachlehrers darüber, ob Tierschutz-Themen im Unterricht behandelt werden. Auf der anderen Seite nehmen finanzstarke Lobbygruppen wie die Fleischindustrie, Jäger, Tierversuchsbefürworter und Zoos über Veranstaltungen, Lehrerfortbildungen und Unterrichtsmaterialien massiv Einfluss auf Kinder und Jugendliche.
Tierschutzerziehung ist wichtig, denn:
- der rechtlich verankerte Schutz der Tiere gehört zu den Grundwerten unserer Gesellschaft und damit zu unserem Rechtsstaat
- nur über die verpflichtende Einbindung in die Lehrpläne, die Verankerung in den Schulbüchern und über die Ausbildung der Lehrer kann zukünftigen Generationen elementares Wissen über einen ethischen Umgang mit unseren Mitlebewesen vermittelt werden
- Kinder haben ein Recht auf objektive Information
- Tierschutzerziehung fördert die Ausprägung von Mitgefühl und Verantwortung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention
Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition
Tragen Sie mit Ihrer Stimme dazu bei, dass die Tierschutzerziehung zu einem festen Bestandteil der Lehrpläne, der Lehrer-Ausbildung und der Unterrichtsmaterialien wird.
Hier geht's zur Online-Aktion "Tierrechte in die Lehrpläne": www.tierrechte.de
Umfassende Informationen zum Thema "Bildung und Tierrechte" finden Sie in unserem Themenschwerpunkt unter: www.tierrechte.de
Auch das heute erscheinende Magazin tierrechte beschäftigt sich mit diesem Thema. Hier können Sie ein kostenloses Exemplar bestellen: www.tierrechte.de