"Wir wünschen uns sehr, dass Rheinland-Pfalz als fünftes Bundesland die Tierschutz-Verbandsklage zügig einführt. Das wäre nicht nur gut für den Tierschutz, sondern auch für unsere Demokratie. Dafür kämpfen wir seit 12 Jahren", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende von Menschen für Tierrechte.
Anerkannte Tierschutzorganisationen können dann ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können die Organisationen den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen. Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
Rheinland-Pfalz könnte nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das fünfte Bundesland mit Klagerecht für den Tierschutz werden. Auch der Schleswig-Holsteinische Landtag berät zurzeit über das Klagerecht, und die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen bürgen mit ihren Koalitionsverträgen für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.
Gesetzentwurf Rheinland-Pfalz: www.tierschutzwatch.de http://www.tierschutzwatch.de/... Stellungnahme: www.tierrechte.de http://www.tierrechte.de/...
Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de