"Der Gesetzentwurf nimmt eine wichtige Tierschutzvereinbarung des Koalitionsvertrages in Angriff und verfolgt außerdem die Wahlversprechungen von SPD und Grünen. Die Tierschutz-Verbandsklage gibt den Tieren endlich ein Stück Gerechtigkeit, denn sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Nach Aussagen der Tierrechtler ist der aktuelle und umfassende Gesetzentwurf wortgleich mit dem Entwurf der Grünen Landtagsfraktion aus dem Jahr 2007. Er sieht Informations-, Mitwirkungs- und Klagerechte für alle Regelungen des Tierschutzgesetzes vor. Der 2007 eingebracht Entwurf befand sich fast zwei Jahre in der politischen Beratung und wurde schließlich 2009 mit den Stimmen der damaligen Regierungsfraktionen CDU und SPD abgelehnt. "Damals scheiterte das Gesetz primär an der CDU, die SPD war zwar für das Klagerecht, konnte sich aber gegen den Koalitionspartner CDU nicht durchsetzen und stimmte nach eigenen Aussagen deshalb mit nein", so Baumgartl-Simons.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Nur sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen der Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es 2007 als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und des Saarlands.
Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage in Schleswig-Holstein: http://www.tierschutzwatch.de/...
Informationen: www.verbandsklage.tierrechte.de