"Erstmals haben sich CDU und FDP für ein Klagerecht im Tierschutz ausgesprochen, das erkennen wir an. Doch leider will der Gesetzentwurf ein Klagerecht auf Sparflamme, das reicht uns nicht", so Rolf Borkenhagen, Vorsitzender des Landesverbandes.
Laut Tierrechtler sichere der Entwurf das Klagerecht nicht, sobald die Behörde der Ansicht ist, Tierschutzrecht sei nicht verletzt. "Genau aber für diesen Fall brauchen wir das Klagerecht, sonst taugt der gesamte Entwurf nichts", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.
Der Regierungsentwurf ließe ebenfalls offen, ob gegen bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Tierschutzbestimmungen der EU (z. B. EU-Transport-Verordnung, EU-Schlacht-Verordnung) geklagt werden könne.
Die Tierrechtler wollen die Nachrüstung des Gesetzentwurfes zugunsten des Tierschutzes durch Sachargumente erreichen. Denn das Klagerecht habe die Aufgabe, so auch in der Begründung des Gesetzentwurfes, das bestehende Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tierschutz auszugleichen. Tiernutzer können durch alle Instanzen gegen jegliches "Zuviel" an Tierschutz klagen, aber gegen "Zuwenig" Tierschutz kann bisher nur in Bremen vor Gericht gegangen werden.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es 2007 als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Gesetzesentwurf: www.tierschutzwatch.de
direkter Link: ttp://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=6&option=com_zoo&view=category&category_id=72
Die Stellungnahme der Verbände finden Sie hier: www.tierrechte.de
direkter Link: http://www.tierrechte.de/...