Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte hebt hervor: „Bremen beweist, dass es das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes ernst nimmt. Wir anerkennen diese Pionierleistung, die hilft, bestehendes Tierschutzrecht auch tatsächlich durchzusetzen.“
Wenn der Landtag Bremen den Gesetzesantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen annimmt, können anerkannte Tierschutzorganisationen in Bremen vor Gericht gehen, um die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen überprüfen zu lassen. Der Gesetzesantrag wird auch durch einen Bürgerantrag gestützt, den über 14.000 Bremer Bürger unterzeichneten.
Das Verbandsklagerecht ist ein Mittel des Rechtsstaats und kann auf Bundes- und Länderebene erteilt werden. Im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht hat es sich bereits bewährt.
Auch in Schleswig-Holstein steht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf dem Prüfstand. Der heute tagende Umweltausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags stellte ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor, das klar darlegt, dass die Bundesländer das Klagerecht per Gesetz einführen dürfen. Damit wird auch die rechtswissenschaftliche Stellungnahme des Bundesverbandes bestätigt, die er in Bremen und Schleswig-Holstein vorgelegt hatte. Seit Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz vor fünf Jahren setzt sich der Bundesverband intensiv auf Bundes- und Landesebene für die Bewilligung des Klagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen ein.
* Bremer Landtag = Bremische Bürgerschaft
Informationen Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de